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Rifugio Burigone

N/A
Die Berghütte Burigone befindet sich im Ortsteil San Pellegrino in Alpe der Gemeinde Castiglione di Garfagna (LU), dem höchsten Dorf des toskanisch-emilianischen Apennins (1525 m ü.d.M.). Vor wenigen Jahren wurde sie aus einer alten Almhütte wiederhergestellt und bietet die typische Küche der Garfagnana-Bergregion, Übernachtungsmöglichkeiten und Dienstleistungen für Bergsteiger und Wanderer. Ein absolutes Highlight ist der Blick auf die darunter liegende Garfagnana, eingerahmt von der Kette der Apuaner Alpen. Um zur Hütte zu gelangen, kann man sowohl von der toskanischen Seite über Castelnuovo Garfagnana als auch von der emilianischen Seite über Montefiorino oder Pievepelago aufsteigen. Am Grat angekommen, erreicht man die Hütte nach weniger als 3 Kilometern einer flachen Forststraße. In der Berghütte Burigone sind Ruhe und Entspannung das oberste Gebot, ohne dabei die gesunden Aktivitäten in den Bergen zu vernachlässigen. Dazu gehört der Weg 00/GEA, der an der Stelle "Giro del Diavolo" beginnt und zahlreiche Möglichkeiten für Wanderungen oder Ausritte zu Fuß, zu Pferd oder mit dem Mountainbike im Abschnitt Passo Radici – Saltello – Lago Santo Modenese bietet. Die Berghütte Burigone ist an allen Wochenenden des Jahres, einschließlich der Feiertage (außer Weihnachten), und durchgehend vom 15. Juni bis 15. September geöffnet. Eine Reservierung ist erwünscht. Dienstleistungsübersicht 2 Schlafsäle mit Etagenbetten, je 8 Plätze 4 Bäder, davon 3 mit Dusche, im Schlafbereich Verpflegung (30 Plätze innen / 70 Plätze außen im Sommer), mit vegetarischen Menüs und / oder für Zöliakiekranke Haustiere erlaubt Heizung Parkplatz Umweltführungen E-Bike Ladepunkt Garten KEINE POS – nur Barzahlungen Preise Für eine Übernachtung mit Verpflegung: Halbpension 55,00 € pro Person Vollpension 70,00 € pro Person Kinder von 4 bis 10 Jahren: 30% Ermäßigung Kinder von 0 bis 3 Jahren sind frei Check-in: von 16:00 bis 19:00 Uhr - Check-out: bis 10:00 Uhr Kurtaxe - gemäß der Entscheidung der Versammlung der Gemeinden Garfagnana Nr. 100 vom 13.11.2017, in Kraft seit dem 1. Januar 2018: 1,00 € pro Person und Nacht im Frühling und Sommer 0,50 € pro Person und Nacht im Herbst und Winter VON DER KURTAXE BEFREIT SIND: - Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres - Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen betreuen - nicht selbstständige Menschen mit Behinderung mit Begleitperson - Mitarbeiter von Beherbergungsstätten, die nicht dort wohnen und in derselben Einrichtung arbeiten - Personen, die aufgrund von Maßnahmen öffentlicher Behörden in Beherbergungsstätten aufgrund von Notfällen, die aus katastrophalen Ereignissen resultieren, untergebracht sind - auswärtige Arbeiter, nachweisbar durch Eigenzertifizierung